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Smart Facts: Handy als Navigationsgerät

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Das neue Jahr hat super für mich angefangen! Ich habe zu Weihnachten von meinen Eltern ein Samsung Galaxy S6 edge geschenkt bekommen, ich bin der Grippewelle bisher erfolgreich ausgewichen und mein Auto ist problemlos durch den TÜV gekommen. Am Wochenende habe ich mir vorgenommen, eine Freundin zu besuchen. Sie wohnt fast 300 km weit weg, daher sind diese Treffen immer etwas ganz Besonderes für mich. Meine Mutter hat mir angeboten, mir ihr Navigationsgerät für die Fahrt zu leihen, aber ich habe ja jetzt auch mein neues Smartphone. Aber darf ich das denn überhauptauch als Navi benutzen?

 

 

Die Hände müssen frei sein

 

Bekanntermaßen darf man sich beim Autofahren nicht ablenken lassen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Die Hände müssen also frei sein, um “die Fahraufgabe zu bewältigen”. Dabei dürfen sie wahlweise auf dem Lenkrad oder dem Schaltknüppel liegen – nicht aber dazu verwendet werden, um ein Mobiltelefon aufzuheben, zu bedienen oder festzuhalten. Das Telefonieren am Steuer ist daher nur mit Kopfhörern oder einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer dennoch während dem Fahren telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und – bei mehrmaliger Wiederholung – mit einem Entzug des Führerscheins rechnen. Das Telefonieren beim Fahrrad fahren ist übrigens auch nicht erlaubt – die Strafe hierfür beträgt 25 Euro.

 

 

Gerichtsbeschluss: Handy-Navi am Steuer verboten

 

Der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Beschluss vom 18.02.2013 entschieden, dass ein Mobiltelefon auch dann nicht benutzt werden darf, wenn es nur als Navigationsgerät dient. Mit diesem Beschluss wurde das Urteil des Amtsgerichts Essen in einer Bußgeldsache bestätigt: Ein 29-Jähriger hatte während einer Fahrt im Auto sein Mobiltelefon in der Hand gehalten und auf ihm getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen – und dabei die Polizeistreife neben ihm übersehen. Auch wenn er mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene “Benutzung”, urteilten die Richter.

Fazit: Das Tippen auf dem Mobiltelefon ist während des Autofahrens genauso wenig erlaubt, wie das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. Die Nutzung des Smartphones als Navigationsgerät ist aber nicht grundsätzlich verboten. Das Handy muss allerdings so liegen, dass du ohne Benutzung deiner Hände gut auf das Display sehen kannst und nicht darauf tippen oder es festhalten musst.


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